Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten AquaMagis einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Die Einrichtungen des AquaMagis sind pfleglich zu behandeln. Bei mißbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Das Rauchen ist im Gebäude grundsätzlich verboten, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des AquaMagis üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des AquaMagis ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
Den Gästen ist es ohne Genehmigung durch das diensthabende Personal nicht erlaubt, Musikinstrumente, Kameras, Photohandys, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Badleitung.
Teile der gesamten Anlage sind mit Videoüberwachung ausgestattet.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Alle Bereiche des AquaMagis sind generell 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
Die Badleitung kann die Benutzung des AquaMagis oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden, d) Personen, die das AquaMagis zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Anlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Für Kinder unter 8 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Betreuungsperson erforderlich.
Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren sowie Gutscheine aller Art nicht zurückgezahlt.
§ 3 Haftung
Die Gäste benutzen das AquaMagis auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des AquaMagis abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.
§ 4 Benutzung der Einrichtung
Die Aufenthaltszeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Das Aus- und Ankleiden ist in die Aufenthaltsdauer miteinzurechnen. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer besteht Nachzahlungspflicht.
Der Gast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Armbands, nachfolgend Schlüssel genannt, selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel u. ä. sind bei Verlust die angeschlagenen Beträge zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der im Spind befindlichen Sachen bzw. Kleidungsstücke das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält einen Betrag gemäß der gesonderten Vereinbarung Chip & Coinverlust zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
Vor der Benutzung der Becken ist eine Körperreinigung/Dusche vorzunehmen.
Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in Badekleidung gestattet.
Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Gäste.
Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtpersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns das Recht vor, die Stühle und Liegen zu räumen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen verboten.
Glasflaschen sind im gesamten AquaMagis verboten.
§ 5 Besondere Einrichtungen
§ 5.1 FITNESSwelt Wellcome (Gesundheits-, Fitness- und Präventionsbereich)
Bei allen Geräteübungen bitte ein Handtuch auf die Polster unterlegen.
Die Trainingsfläche bitte nicht mit Straßenschuhen betreten, gestattet sind nur saubere Trainingsschuhe.
Müll und Kaugummi etc. in die vorgesehenen Müllbehälter werfen.
Im Anschluss an das Cardiotraining sind die Geräte entsprechend zu reinigen.
Glasflaschen sind auf der gesamten Fläche (auch im Umkleidebereich) verboten.
Das Mitbringen von Trinkflaschen ins Bistro ist untersagt.
Die Öffnungszeiten sind gesondert ausgehängt. Wir bitten um Beachtung dieser Öffnungs- und Schließzeiten, d. h. um eine rechtzeitige Beendigung des Trainingsbetriebes.
Der externe Verkauf von fremden Nahrungsergänzungsprodukten ist in allen Räumlichkeiten sowie dem Betriebsgelände (Parkplatz, Freibad etc.) untersagt.
Für die Durchsetzung der Hausordnung ist der jeweilige Trainer verantwortlich. Den Weisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Das gilt auch für die Benutzungsdauer der einzelnen Geräte.
Eventuelle technisch bedingte Ausfälle einzelner Geräte und starke Frequentierung einzelner Trainingsgeräte lassen keine Minderung der Vertragsleistung zu.
§ 5.2 SAUNAwelt
Die SAUNAwelt ist ein textilfreier Bereich.
Die Nutzung der SAUNAwelt ist Personen unter 17 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind nicht gestattet.
Liegen/Stühle dürfen nicht reserviert werden. Wir behalten uns bei starkem Besucherstrom das Recht vor, Liegen nach Vorankündigung (z. B. Durchsage oder Aushang), zu räumen.
Fremde Getränke und Speisen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht und verzehrt werden.
Die Gastronomie ist aus hygienischen Gründen nur bekleidet zu betreten (z. B. im Bademantel). Umgelegte Handtücher sind nicht ausreichend.
Beachten Sie bitte Sonderaushänge und Ergänzungen dieser Haus- und Badeordnung.
Glasflaschen sind in der gesamten SAUNAwelt verboten.
§ 5.3 RELAXwelt
Die RELAXwelt ist ein textiler Bereich.
Die Nutzung der SAUNAwelt ist Personen unter 17 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind nicht gestattet.
Liegen/Stühle dürfen nicht reserviert werden. Wir behalten uns bei starkem Besucherstrom das Recht vor, Liegen nach Vorankündigung (z. B. Durchsage oder Aushang), zu räumen
Fremde Getränke und Speisen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht und verzehrt werden.
Beachten Sie bitte Sonderaushänge und Ergänzungen dieser Haus- und Badeordnung.
Glasflaschen sind in der gesamten RELAXwelt erboten.
§ 6 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Empfangspersonal oder die Badleitung entgegen.
Plettenberg, Januar 2012 Dr. Uwe Allmann Geschäftsführer